Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt dieser Gemeinde (Telefon +339 0473 966200) einen Termin zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) vorzumerken.
Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:
- Die Identitätskarte in Papierform
- Ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Gesundheitskarte (Steuernummer)
- Die eventuelle Verlust- oder Diebstahlanzeige
- Für die Beantragung der Identitätskarte für Minderjährige ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig
Die Ausstellungsdauer der elektronischen Identitätskarte beträgt ca. 6 Tage und kann anschließend im Meldeamt abgeholt oder direkt an Ihre Wohnadresse geschickt werden. Die Kosten belaufen sich auf 22,00 €. Die elektronische Identitätskarte ist für zehn Jahre gültig und kann auch als Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung verwendet werden.
Die Auslandsitaliener, welche im AIRE-Register eingetragen sind, können zum jetzigen Zeitpunkt die elektronische Identitätskarte NUR beim zuständigen Konsulat beantragen.