Abwassergebühr

Die Abwassergebühr setzt sich aus dem Ableitungstarif und dem Klärungstarif zusammen. Sie wird von der...

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2022

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1 Minute

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Die Abwassergebühr setzt sich aus dem Ableitungstarif und dem Klärungstarif zusammen. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und in m³ berechnet. Für die Berechnung des Tarifs wird die Menge des verbrauchten Trinkwassers herangezogen. Es wird zwischen häuslichen und industriellen Abwässern unterschieden. Für den erhobenen Abwasserverbrauch wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.


Maßnahme

Beginn des

 Tarifs

AbleitungstarifKlärungstarifGesamttarifIndustrietarif
Ausschussbeschluss 19.12.2023, Nr. 57201.01.2024
0,58
0,66
1,24
Sondertarif
Ausschussbeschluss 21.12.2021, Nr. 50401.01.2022
0,49
0,621,11Sondertarif
Ausschussbeschluss 21.12.2020, Nr. 57901.01.2021
0,42
0,611,03Sondertarif
Ausschussbeschluss 19.12.2017, Nr. 695

01.01.2018

0,290,650,94Sondertarif
Ausschussbeschluss 20.12.2016, Nr. 63501.01.20170,280,620,90Sondertarif
Ausschussbeschluss 10.12.2013, Nr. 33701.01.2014 0,28   0,62    0,90  Sondertarif
Ausschussbeschluss 13.11.2012, Nr. 28801.01.20130,280,650,93Sondertarif
Ausschussbeschluss 01.12.2009, Nr. 24201.01.20100,280,650,93Sondertarif
Ausschussbeschluss 19.12.2007, Nr. 23801.01.20080,200,680,88Sondertarif

  

Datei herunterladen: PDFBetriebsordnung für den Abwasserdienst (Kanalordnung)

 

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 16:49 Uhr

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