Anwendung der Plattform App “IO”: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) regelt die zentrale Zuständigkeit für die Umsetzung und Verwaltung der App „IO“ innerhalb einer öffentlichen Einrichtung.

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Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Anwendung der Plattform-App „IO“ wird ein einzelner Projektverantwortlicher (EPV) benannt, der die gesamte Projektkoordination und -überwachung übernimmt. Diese Maßnahme sichert klare Verantwortlichkeiten, fördert die effiziente Umsetzung und gewährleistet die Einhaltung technischer und organisatorischer Vorgaben bei der Digitalisierung öffentlicher Dienste.

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Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 07:58 Uhr