Digitalisierung der Dienste: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) sichert klare Zuständigkeiten bei der Digitalisierung der Dienste.

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Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Digitalisierung der Dienste wird ein einzelner Projektverantwortlicher (EPV) benannt, der die gesamte Planung, Koordination und Überwachung des Projekts übernimmt. Diese Maßnahme schafft klare Verantwortlichkeiten, verbessert die Effizienz und gewährleistet die Einhaltung technischer und organisatorischer Vorgaben für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Verwaltungsdienste.

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Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 08:55 Uhr