Anwendung der Plattform App "IO": Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Die Bescheinigung gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999 betrifft die Einhaltung von Beschäftigungspflichten gegenüber Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der Nutzung der App „IO“ durch öffentliche Stellen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Anwendung der Plattform-App „IO“ dient die Bescheinigung nach Art. 17 des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68, als Nachweis dafür, dass die betroffenen öffentlichen Verwaltungen ihre Verpflichtungen zur Beschäftigung von Personen mit Behinderung erfüllen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Erklärung ist notwendig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder bei der Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel und bestätigt die soziale Verantwortung der Verwaltung auch im digitalen Bereich.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 15:11 Uhr