Landesgesetz vom 23.04.2014, Nr. 3 betreffend die Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer

Das Landesgesetz Nr. 3 vom 23.04.2014 regelt die Einführung und Verwaltung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS).

Themen
Kategorien

Beschreibung

Das Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 legt die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) fest. Es definiert die steuerpflichtigen Objekte, die Erhebung, die Hebesätze sowie Freibeträge und regelt die Zuständigkeiten der Gemeinden bei der Verwaltung der Steuer. Ziel ist es, eine transparente, gerechte und effiziente Besteuerung von Immobilien zu gewährleisten, um die kommunalen Einnahmen zu sichern.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

12.12.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 14:55 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Das Pfarrblatt enthält Informationen zu verschiedenen kirchlichen Aktivitäten und Veranstaltungen