Steueramt

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren inklusive Zwangseintreibung (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwasser, Friedhof, Müllentsorgung, Ortstaxe, Kindergarten, Schulausspeisung, Vermögensgebühr für Besetzung öffentlichen Grundes und Werbesteuer), Verwaltung Recyclinghof, Versicherungen und Schadensmeldungen, Überlassung von Gebäuden.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

SCHULMEISTERWEG 1, 39020 PARTSCHINS
Raum: Gemeindeamt, 1. Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Partschins

SCHULMEISTERWEG 1, 39020 PARTSCHINS

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Zuletzt aktualisiert: 26.02.2024, 17:48 Uhr