Erklärung als Ersatz einer Bescheinigung

Alle Bürger können im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben.

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In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass alle Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben können, die nicht der Stempelsteuer unterworfen ist und dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung hat.

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Veröffentlichungsdatum

12.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 29.02.2024, 10:04 Uhr